Allgemeine Geschäftsbedingungen
Maiers SSC GmbH, Bertholdstraße 15, 75177 Pforzheim
1. Auftragserteilung
1.1 Mit der Auftragserteilung an uns, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde unsere Ankaufs-, Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an.
1.2 Ver-, Einkaufs- und/oder Zahlungsbedingungen des Kunden gelten für uns nur, wenn wir sie schriftlich anerkennen.
1.3 Unsere Ankaufs-, Verkaufs-,Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für zukünftige Geschäfte auch dann, wenn sie im Einzelfall nicht beigefügt sein sollten.
1.4 Unsere Angebote sind unverbindlich, soweit nicht schriftlich ein bindendes Angebot erstellt wurde.
1.5 Maßgeblich ist unsere Auftragsbestätigung, welche auch in Form einer Gutschrift (Rechnung) der Ware erfolgen kann.
1.6 Der Verkäufer gibt durch die Übersendung der Ankaufsgegenstände ein verbindliches Angebot gegenüber der Maiers SSC GmbH ab. Dieses Angebot bindet den Verkäufer für die Frist von 14 Tagen ab Posteingang.
1.7 Die SSC GmbH begutachtet das Angebot des Verkäufers. Mit der Entscheidung der Maiers SSC GmbH die Ankaufsware zu erwerben und der Bezahlung auf ein zuvor vom Kunden genanntes Konto kommt der Kaufvertrag zu Stande. Das Eigentum an der Ankaufsware geht erst mit Erhalt der Zahlung an den Kunden auf die Maiers SSC GmbH über.
2. Edelmetallrecycling und Ankauf
Zur Bearbeitung der übersandten Gegenstände, gestattet der Verkäufer die Begutachtung. Die Maiers SSC GmbH ist nicht verpflichtet vorab mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten, sofern zu erwarten ist, dass die übersandten Gegenstände zur Ermittlung des Edelmetallwertes bei der Begutachtung teilweise oder vollständig zerstört werden könnten. Es besteht kein Anspruch auf Zustandekommen eines Kaufvertrages, bzw. auf Schadensersatz.
Nach Prüfung der Ware und Feststellung des zu erwartenden Edelmetallgehaltes, kann eine Akontozahlung erfolgen. Die Edelmetallfixierung für die Akontozahlung, sowie die Auszahlung des Restbetrages nach erfolgter Scheidung wird zum Tagespreis der Maiers SSC GmbH gehandelt. Bitte informieren Sie sich vorab über unsere tagesaktuellen Ankaufspreise.
2.1 Fälschungen und unechte Ware werden ausschließlich nach Anforderung zurückgesandt.
2.2 Ankaufware mit gesundheitsgefährdenden Stoffen werden nicht angekauft, bzw. verarbeitet. Der Verkäufer sichert hiermit zu, dass es sich bei der eingesandten Ware nicht um gesundheitsgefährdende Stoffe wie As, Be, Ni, Pb, Hg, Se, Tl, Zn etc. handelt.
3. Ankaufsvoraussetztungen
Der Verkäufer sichert der Maiers SSC GmbH zu, dass
- er voll geschäftsfähig ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
- er rein privat tätig ist und in eigenem Namen handelt.
- er Eigentümer der Ankaufsgegenstände ist.
- die Ankaufware frei von Rechten Dritter ist. (Nießbrauch, Pfand oder sonstige Forderungen auf die Ankaufsware)
- die Ankaufsware aus keiner kriminellen Handlung stammt
- der Verkauf der angebotenen Ware nicht für, oder zum Zweck der Geldwäsche dient.
4. Versandbedingungen
Die Maiers SSC GmbH arbeitet mit Werttransportlogistik-Unternehmen zusammen. Auf Wunsch holen wir Ihre Ankaufsware bei Ihnen ab. Die Ware reist versichert auf unser Risiko gratis zu unserer Betriebsstätte.
Bis zu einem Warenwert von 500,- € können Sie auch selbst per DHL auf eigenes Risiko versenden.
Bitte treten Sie mit uns vor Versand in Kontakt um einen sicheren und schnellen Versandweg zu erhalten.
5. Rücktrittsrecht
Es besteht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht für den Verkäufer nach Erhalt des Kaufpreises. Die Rücktrittserklärung erfolgt durch Rücküberweisung des Ankaufpreises auf eines unserer Konten. Es gilt das Datum des Zahlungseingangs. Die Ankaufsware, die eventuell zur Begutachtung zerstört oder eingeschmolzen wurde (siehe Ziff.2), wird ggf. innerhalb 3 AT an den Versender zurückgesandt. Wurde die Ankaufsware innerhalb dieser Frist bereits weiterverarbeitet, behalten wir uns vor entsprechendes Material zurückzusenden.
6. Sonstige Schadensersatzansprüche
6.1 Alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art sind - ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur - ausgeschlossen. Dies betrifft auch Ansprüche aus außervertraglicher Haftung, aus Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen sowie aus Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten. - Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht:
1. bei vorsätzlichen oder grob- fahrlässigen Vertragsverletzungen unserer Geschäftsführung, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen,
2. wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben,
3. im Geltungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.
6.2 Schadensersatzansprüche Maiers SSC GmbH
Der Kunde ist zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, der uns möglicherweise aufgrund von Steuervergehen des Kunden selbst, falscher oder unterlassener Auskünfte des Kunden über seine für die maßgeblichen Verhältnisse z.B. hinsichtlich Abgabe falscher Identifikations-/bzw. Steuernummer, entsteht.
7. Erfüllungsort und Gerichts- stand, Recht
7.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Teile ausschließlich Pforzheim.
7.2 Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Scheckklagen, für beide Teile Pforzheim oder nach unserer Wahl auch der Sitz des Kunden.
7.3 Ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwerts können wir in jedem Fall das Amtsgericht anrufen.
8. Unwirksamkeit einer Bedingung
8.1 Sollte eine der Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bedingung ist nach Treu und Glauben durch eine Bestimmung zu ersetzen, die zulässig ist und dem gleichen Regelungsinteresse entspricht.